Nach Jakobus 5.15 betet eine Delegation der Gemeindeleitung für kranke Menschen. Idealerweise wird das „Ältestengebet“ erst dann in Anspruch genommen, wenn das „Segnungsgebet“ vorgängig in Anspruch genommen wurde und keine Heilung eingetreten ist oder die Krankheit sich verschlechtert hat.
Kontakt: Therese Schmid, t.schmid@nwelifebern.ch